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Einleitung
Die "Expertenkammer STV" ist eine Dienstleistungsorganisation des Schweizerischen Technischen Verbandes STV.
Sie wurde 1977 als Zusammenschluss von erfahrenen Architekten und Ingenieuren verschiedener Fachrichtungen gegründet.
Das Sekretariat befindet sich im Generalsekretariat des Schweizerischen Technischen Verbandes.
1. Aufnahme und Mitgliedschaft
Die Expertenkammer STV nimmt als Mitglieder Ingenieure und Architekten des Schweizerischen Technischen Verbandes STV auf, die den Nachweis einer in der Regel zehnjährigen, verantwortungsvollen und erfolgreichen Berufsausübung erbringen. Sie müssen in der Lage sein, Expertisen sachlich und rechtlich einwandfrei abzufassen. Es ist nur eine persönliche Mitgliedschaft möglich.
2. Aufnahmedokumentation
Den Interessenten für eine Tätigkeit eines STV-Experten gibt das Sekretariat eine Aufnahmedokumentation ab, sie enthält:
a) Aufnahme-Richtlinie
b) Formular Aufnahme-Gesuch
c) Statuten der Expertenkammer
d) Ehrenkodex
e) Rechnung für das Prüfungs- und Aufnahmeverfahren
f) Gesuch für Auszug aus dem Zentralstrafregister mit Einzahlungsschein.
3. Aufnahmegesuch
Das Aufnahmegesuch ist dem Sekretariat der Expertenkammer STV einzureichen; es enthält folgende Beilagen:
- Mindestens drei vom Kandidaten selbständig verfasste, vom zuständigen
Auftraggeber zur Weitergabe autorisierte Gutachten oder Expertisen, oder - das Attest über den erfolgreichen Besuch eines Expertenlehrgangs der Expertenkammer, oder
- einen geeigneten Nachweis zur Befähigung als Experte
- einen Auszug aus dem Zentralstrafregister.
Die Unterlagen werden vertraulich behandelt.
4. Behandlung des Aufnahmegesuches
Die eingereichten Unterlagen werden vom Vorstand der Expertenkammer dem Aufnahme-Kolleg zur Behandlung übergeben.
Bei Bedarf können vom Kandidaten ergänzende Unterlagen verlangt werden.
Erfüllt das Gesuch sämtliche Erfordernisse, wird der Kandidat auf Antrag des Aufnahme-Kollegs zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.
5. Aufnahmegespräch
Unter der Leitung eines Referenten wird das Aufnahmegespräch von mindestens drei Mitgliedern des Aufnahme-Kollegs durchgeführt, welche in der Regel dem Fachbereich des Kandidaten angehören.
Das Aufnahmegespräch beinhaltet folgende Themen:
a) Sozialkompetenz
- Vorstellung des Kandidaten
- Eigene Kurzpräsentation
b) Fachkompetenz
- Diskussion über die eingereichten Arbeiten und der Referenzen
c) Expertenkompetenz
- Aufbau einer Expertise skizzieren
- Aufgabenstellung anhand eines vorgegebenen Uebungssachverhaltes
- Kurzpräsentation
d) Selbsteinschätzung
Der Kandidat schätzt sich selber ein.
e) Festlegung der Expertenfachbereiche
Das Aufnahmegespräch dauert eine bis zwei Stunden.
6. Antrag und Entscheid
Das Aufnahme-Kolleg stellt dem Vorstand Antrag auf Aufnahme, Abweisung oder Zurückstellung des Kandidaten.
Der Antrag ist mit Beilage der Gesprächs- und Kandidaten-Unterlagen zu begründen.
Der Vorstand entscheidet aufgrund der Empfehlungen des Aufnahme-Kollegs über Aufnahme, Abweisung oder Zurückstellung des Kandidaten.
Der Kandidat wird durch den Vorsitzenden des Aufnahme-Kollegs dem Vorstand vorgestellt.
Der Entscheid wird dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Die eingereichten Gutachten oder Expertisen werden ihm zurückerstattet.
Der Entscheid des Vorstandes kann nicht angefochten werden.
7. Prüfungs- und Aufnahmegebühr
Die Prüfungs- und Aufnahmegebühr entspricht dem doppelten Jahresbeitrag* für die Mitgliedschaft bei der Expertenkammer. Sie ist beim Einreichen des Aufnahmegesuches zu entrichten und verbleibt bei der Expertenkammer.
8. Aufbewahrung der Unterlagen
Das vollständige Dossier der Kandidaten wird vom Sekretariat mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird garantiert.
9. Weitere Bestimmungen
Im übrigen gelten die Statuten der Expertenkammer.
10. Inkrafttreten
Die vorliegende Aufnahme-Richtlinie wurde vom Vorstand anlässlich seiner Sitzung vom 8. März 1999 genehmigt und tritt sofort in Kraft.
* Fr. 700.-
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