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| Beirat |
Internes Reglement zum Beirat der Expertenkammer des STV (als PDF-File)
Der Beirat besteht aus ehemaligen, ordentlichen Mitgliedern der Expertenkammer, welche die Altersgrenze 65 Jahre erreicht haben, und keine berufliche Aktivität mehr ausüben, trotzdem aber der Kammer angehören möchten.
Zweck: Der Beirat hat zum Zweck, einem ehemaligen, ordentlichen Mitglied die Möglichkeit zu geben, seine Erfahrung und berufliche Kenntnis der Expertenkammer zur Verfügung zu stellen. Der Beirat ist Sinnbild der Erfahrung und des Wissens. Diese beiden Qualitäten sollen der Expertenkammer erhalten bleiben.
Voraussetzungen zum Beitritt in den Beirat:
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Das Beiratsmitglied muss ein ordentliches Mitglied der Expertenkammer gewesen sein.
- Kann nur Beiratsmitglied werden, wer mindestens 65 Jahre alt ist und keine berufliche Aktivität hat.
Rechte des Beiratsmitgliedes:
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Das Beiratsmitglied kann als Co-Experte bei einem ordentlichen Mitglied der Kammer funktionieren.
- Das Beiratsmitglied wird in einer separaten Liste geführt.Diese Liste ist allen ordentlichen Mitgliedern zugänglich. Diese Liste ist nicht öffentlich
- Das Beiratsmitglied wird zur jährlichen GV eingeladen. Es hat kein Stimm- und Wahlrecht.
- Das Beiratsmitglied kann an den Weiterbildungsseminaren und sonstigen Aktivitäten der Kammer teilnehmen.
- Das Beiratsmitglied kann auf Ende des Geschäftsjahres der Kammer seinen Austritt aus dem Beirat schriftlich mitteilen.
Pflichten des Beiratsmitgliedes:
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Das Beiratsmitglied zahlt einen jährlichen Beitrag von Fr. 150.-
Administrative Organisation:- Der Beirat beginnt ab Januar 2010 zu funktionieren. Ein Mitglied welches die Kriterien zum Übertritt in den Beirat erfüllt, kann sich beim Vorstand mittels Anmeldeformular schriftlich melden.
- Der Vorstand wird über den Übertritt debattieren und entscheiden. Das Mitglied wird schriftlich über den Entscheid orientiert.
Brig, den 17. April 2009
Gilbert Bielmann Präsident der Expertenkammer des STV Philipp Widmer Vizepräsident
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| Die Expertentätigkeit-Hinweise für die Praxis |
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Die im März 2007 erschienene Broschüre über die Expertentätigkeit geht auf folgende Gegebenheiten ein: mehr >>>
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