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  Expertenkammer STV / Chambre d'experts UTS / Camera degli esperti ATS

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Expertenkammer des STV

Die im Jahre 1977 gegründete Expertenkammer des Schweizerischen Technischen Verbandes STV vermittelt Gerichten, Verwaltungsbehörden, Banken, Versicherungen sowie interessierten Personen erfahrene Architekten und Ingenieure aller Fachrichtungen als Experten. Die im Verzeichnis aufgeführten Fachleute haben sich vor einer besonderen Aufsichtskommission über ihre Ausbildung und ihre mindestens zehnjährige erfolgreiche Praxis ausgewiesen. Sie sind als Experten zu empfehlen.


Ehrenkodex der STV-Experten

Der STV-Experte verpflichtet sich zur Einhaltung und Anwendung der folgenden Grundsätze:

1. Der STV-Experte wahrt - geleitet von seinen Fachkenntnissen, seinen Erfahrungen und den Regeln der Kunst - die berechtigten Auftragsinteressen.

2. Der STV-Experte beobachtet bei der Auftragserfüllung die Würde seines Standes und beteiligt sich an keinem Verfahren, welches dieser schaden könnte.

3. Der STV-Experte untersteht in allen Belangen seines Auftrages der Schweigepflicht.

4. Der STV-Experte verpflichtet sich in seiner Funktion als Experte oder Schiedsrichter zu strenger Objektivität. Besteht die Gefahr einer Kollision mit eigenen Interessen, ist er verpflichtet, das Mandat abzulehnen oder niederzulegen.

5. Der STV-Experte nimmt keinerlei Vergütungen oder persönliche Vergünstigungen von Dritten an. Als Beauftragter oder Berater eines Auftraggebers handelt er in völliger Unabhängigkeit.

6. Der STV-Experte beachtet die einschlägigen technischen Normen. Er ist verpflichtet, sich durch stete Weiterbildung auf dem Wissensstand zu halten, den seine Expertentätigkeit erfordert.

7. Der STV-Experte wendet den in seinem Fachgebiet üblichen Honorartarif an.



 













 
    
Stichwort

Bilder der GV 2010 in Lugano
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Die Expertentätigkeit-Hinweise für die Praxis
Die im März 2007 erschienene Broschüre über die Expertentätigkeit geht auf folgende Gegebenheiten ein: mehr >>>


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