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Für bestehende Experten sowie für Kandidaten empfiehlt sich eine theoretische und praktische Ausbildung über die fundamentalen Regeln der verschiedenen Prozesse sowie generell des Rechts.
Im Weiteren über die Funktion und die Verantwortung des Experten und den Aufbau / Ablauf einer Expertise.
Das Ziel einer Weiterbildung ist:
1. Die obligatorische Weiterbildung des Experten, welche alle 3 Jahre wiederholt und in die offizielle Liste der Expertenkammer SE eingetragen wird.
2. Die Kandidaten aller Bereiche erfüllen die Bedingungen zur Aufnahme in die Kammer.
Weiterbildungsprogramm bis 2016
1. Aufbau, Struktur, Beweisführung und Schlussfolgerung der Expertise
2. Der Experte, die Expertise und das Recht, die rechtliche Haftung
3. „no goes“ in der Expertise
4. Die zivilrechtliche Verantwortung des Experten
Links zu weiteren Angeboten:
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